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Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument und in diesem geht es um die energetische Bewertung von einem Gebäude. In Deutschland gibt es speziell zu diesem Ausweis die so genannte Energiesparverordnung, oder kurz EnEV. In Österreich gibt es je nach Bundesland verschiedene Landesgesetze, die sich der Belange rund um den Energieausweis annehmen. Es geht dabei vor allem um die Umsetzung von einer Richtlinie, die von der EU verabschiedet wurde. Wenn ein neues Gebäude errichtet werden soll, oder ein bereits existierendes Gebäude erweitert werden soll, so wird der so genannte Energiebedarfsausweis dazu benötigt. Ein Besitzer von Wohneigentum ist bereits seit dem 1. Juli 2008 dazu verpflichtet, dass einem Mieter oder Kaufinteressenten der Energieausweis vorgelegt wird. Es existiert jedoch noch eine Übergangsfrist bis hin zum 1.10.2008, wo noch die Möglichkeit besteht, dass ein verbrauchsbasierter Pass vorgelegt wird. Dieser ist noch deutlich günstiger und lässt sich nur während dieser Frist beantragen für neue Gebäude. Existiert ein Gebäude bereits, so muss ein Energieausweis nur dann vorgelegt werden kann, wenn das Objekt verkauft oder vermietet werden soll. Der Ausweis kann entweder für den Energiebedarf, der berechnet worden ist ausgestellt werden oder es besteht die Möglichkeit, dass der Energiebedarf komplett neu gemessen wird.
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